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Reisen fliegen

Reisen Fliegen einfach

Seit es Flugreisen gibt, ist die Welt näher zusammengerückt. Traumziele auf anderen Kontinenten sind nicht mehr unerreichbar.

Der normale Urlaub eines Angestellten oder Arbeitnehmers reicht aus, um beispielsweise nach Amerika zu reisen, dort zwei oder drei erlebnisreiche Wochen zu verbringen und wieder heimzukehren.

Seit der Mensch beim Reisen fliegen kann sind der Entdeckerfreude kaum noch Grenzen gesetzt.

Ohne Sorgen beim Reisen fliegen

Flugreisen müssen in heutiger Zeit kein Abenteuer mehr sein. Die Sicherheitstechnik der modernen Flugzeuge ist so weit entwickelt, dass Flugangst inzwischen zu einer therapierbaren Wahrnehmungsstörung degradiert worden ist.

Vor Kriminalität und terroristischen Anschlägen wird der Flugverkehr durch Sicherheitssysteme und intensive Kontrollen auf den Flughäfen geschützt. Selten wird ein Mensch so gut bewacht wie in einem Flugzeug oder auf einem Flughafen.

Reisen, Fliegen und die Sicherheit

Zur Sicherheit des Flugverkehrs muss jeder Fluggast seinen Beitrag leisten. Regelungen und Vorschriften, die zunächst als lästig empfunden werden, sind ein Teil der Sicherheitsvorkehrungen, die dazu beitragen, dass das Fliegen zum entspannten Teil einer schönen Reise wird.

Gepäck- und Personenkontrolle gehören ebenso zum Programm wie das Verbot, Flüssigkeiten mit an Bord zu nehmen.

Ausnahmen gelten nur für Verpackungen bis 100 ml Fassungsvermögen in Klarsichtbeuteln. Seit 2011 können in einigen Ländern der EU außerdem Duty-Free-Einkäufe in verschweißten Tüten mit in die Flugzeugkabine genommen werden.

Günstig reisen: Fliegen mit wenig Gepäck

Beim Kofferpacken für eine Flugreise muss der Reiselustige immer das Gewicht im Auge behalten. Ein Flugzeug ist nicht beliebig belastbar, denn es muss sich ja in der Luft halten lassen. Zulässige Gepäckmengen werden nach dem Gewicht bestimmt. Bei der jeweiligen Fluglinie gibt es Auskünfte darüber, wie viel Gepäck für jeden Passagier kostenfrei befördert wird. Ist das mitgebrachte Gepäck schwerer als erlaubt, werden empfindliche Zusatzzahlungen für den Passagier fällig.

Probleme beim Reisen: Fliegen mit Verzögerung

Bei der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln können vorübergehende Probleme nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Auch bei der Beförderung im Flugzeug kann es zu Verspätungen oder zur Stornierung von einzelnen Flügen kommen.

Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Beförderungsleistung stehen den Reisenden nach EU-Recht und inländischen Gesetzen Schadensersatzansprüche zu. Zur besseren Durchsetzung von Fluggastrechten entsteht in Deutschland gerade ein Gesetz, das die Fluggesellschaften zur Mitwirkung bei Schlichtungsverfahren anregen soll.

Im Rahmen von Reisen fliegen

Flüge kann der Reisende bei einer Fluggesellschaft gesondert buchen. Kurzfristige Flüge können noch am Flughafen günstig gebucht werden, wenn sich herausstellt, dass eine Maschine noch nicht vollständig ausgebucht ist. Flüge können allerdings auch Bestandteil des Pauschalangebotes eines Reiseveranstalters sein.

Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Störungen beim Flug unterliegen dann den Vorschriften des allgemeinen Reiserechts. Eine Beeinträchtigung wird nur anerkannt, wenn beim Reisen fliegen einen wesentlichen Teil des Gesamtarrangements ausmacht.